Mit einem Knall ins neue Jahr
Der Jahresübergang ist ein selten großes Event, welches wie kaum ein anderes eine so große Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden Feuerwerkskörper gezündet.
Um hier entstehenden Gefahren abzuwenden, macht es Sinn, sich an folgende Grundsätze zu halten:
Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus
- Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen.
- Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.
Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM Kennzeichnung
- Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden.
- Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
- Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!
Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel
- Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel, hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden.
- Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden!
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden.
- Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen
- Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen.
- Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei.
- Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten.
- Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.).
- In der Silvesternacht empfiehlt es sich, alle Fenster und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen. So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.
Vorrat in Sicherheit bringen
- Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
- Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/ verschlossen werden.
Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor
- Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), Feuerlöschern. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.
Gefahr droht - Platz schaffen
- Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab.
- Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
- Sorgen Sie dafür, dass die Anfahrt für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein.
Übrigens
- Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr an den im Stadtgebiet Esslingen ausgewiesenen Orten entzündet werden.
- Außerhalb des Jahreswechsels muss ein Feuerwerk angemeldet werden – ansonsten sind Bußgelder möglich!