Auf dem Weg zum Einsatz sind Alarmsignale Pflicht
Die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind laut §38 StVO (Wegerechte) dazu Verpflichtet mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn sie auf dem Weg sind, Menschenleben zu Retten oder Sachwerte zu erhalten.
Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
- Die werden doch nicht zu uns kommen?
- Sind alle unsere Kinder zu Hause?
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
- ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
- die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
Darum ist das Blaulicht blau - und nicht rot
Wenn die Sirene ertönt und blaues Licht aufflackert, wissen alle im Straßenverkehr Bescheid: Langsam fahren und Platz machen! Doch wieso nutzen Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen eigentlich blaues Signallicht?
Blaulicht hebt sich im Straßenverkehr ab
Im Straßenverkehr leuchten die Ampeln in den Farben grün, gelb und rot. Die Lichter der Fahrzeuge leuchten gelb, rot und weiß und auch Fahrbahnmarkierungen oder Baustellen-Schilder leuchten in der Regel in diesen Farben. Aber blau? Diese Farbe sucht man vergebens - außer bei Einsatzfahrzeugen.
Und das ist auch gut so – denn so bleibt das Blaulicht als Warnsignal unverwechselbar. Wer missbräuchlich blaues Blinklicht im Straßenverkehr nutzt, der muss laut Straßenverkehrsordnung 20 Euro Strafe zahlen. Das gilt auch für blau blinkende Gegenstände in der Fahrerkabine.
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt
Aber wieso entschied man sich ursprünglich ausgerechnet für die Farbe Blau als Warnsignal und nicht etwa für Rot? Immerhin gilt Blau allgemein eher als Farbe der Ruhe und Entspannung. Die Antwort: aus rein militärischen Gründen.
Im Jahr 1933 wurde in Deutschland das Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge der Polizei und bald darauf auch für die Feuerwehr eingeführt. So sollte sichergestellt werden, dass im Falle eines Krieges die Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge nicht zu leichten Zielen für Luftangriffe werden würden.
Denn da blaues Licht die höchste Streuung in der Atmosphäre hat, ist es aus großen Höhen nachts auf der Erde nur sehr schlecht zu erkennen – im Krieg ein großer Vorteil.