Himmelslaternen – unterschätzte Gefahr!

Bei Himmelslaternen fliegt die Gefahr mit!

Bei Hochzeitsfesten, Geburtstagen und anderen Anlässen werden oft Himmelslaternen, versehen mit Wünschen und Hoffnungen, in den Nachthimmels losgelassen. So romantisch Himmelslaternen auch sind, es fliegt auch immer eine erhebliche Gefahr für einen Brand mit.

Skylaternen, auch als „Himmelslaternen“, „Himmelsfackeln“ oder „Wunschlaternen“ im Handel angeboten, funktionieren im Prinzip wie ein Mini-Heißluftballon. Unter einer weißen oder oftmals auch farbigen Hülle aus dünnem Papier ist eine Brennvorrichtung (offene Flamme) angebracht, die die Luft in der Papierhülle erhitzt. Nach ausreichender Erhitzung steigt der Mini-Ballon hoch, die Herstellerangaben nennen bis zu 500 m als maximale Flughöhe. Diese Flugkörper gelten bei vielen als netter „Partygag“. Nicht selten ist sogar ein „Massenstart“ solcher Ballons am nächtlichen Himmel zu beobachten. Nur wenigen ist dabei bewusst, welche Gefahren von diesen Flugkörpern ausgeht – aus Sicht der Feuerwehr vor allem dann, wenn sie brennend niedergehen und dabei ihre Umgebung in Brand setzen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg teilt in diesem Zusammenhang mit, dass diese „Himmelslaternen“ nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde verwendet werden dürfen.

Die Luftfahrtbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe macht dazu folgende Aussagen: „Rechtlich gesehen werden aus unserer Sicht die Skylaternen als ungesteuerte und unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft, für deren Aufstieg eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erforderlich ist. Zuständige Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium. Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahren, können wir in Abstimmung mit der Feuerwehr seitens des Regierungspräsidiums allerdings keine Erlaubnisse erteilen. Wir bitten um Verständnis. Im Übrigen stellt das ungenehmigte Aufsteigenlassen solcher Laternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.“

Aus Sicht der Feuerwehr besteht kein Zweifel, dass neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch ein unkontrolliertes Brandrisiko vorhanden ist. Gerade bei Trockenheit sind Himmelslaternen eine unberechenbare Gefahrenquelle für Wälder, Wiesen, Gärten und auch für bauliche Anlagen, wenn diese Flugkörper brennend zu Boden gehen.


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