Nachricht vom 06.11.2021

Planung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung auch in Esslingen

Mit 11 Millionen Euro wird die Sireneninfrastruktur in Baden-Württemberg ausgebaut, um zukünftig noch mehr Menschen bei drohenden Gefahren zu erreichen.

Mit dem neuen Förderprogramm haben alle Kommunen im Land die Möglichkeit, eine Förderung für die Errichtung oder die Ertüchtigung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung zu beantragen. Der Bund stellt hierfür dem Land mehr als 11 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung.

Durch die Stadtverwaltung wurde nach umfangreichen Planungen ein Förderantrag beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt. Basis der umfangreichen Planung war eine Schallausbreitungsanalyse für das gesamte Stadtgebiet. Mit dieser Analyse wurde die Anzahl der benötigten Sirenenstandorte ermittelt. Bei den geplanten zukünftigen Sirenenstandorten handelt es sich ausschließlich um städtische Gebäude.

Bevölkerungswarnung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das Modulare Warnsystem MoWaS zur Warnung der Bevölkerung einsetzen. Warnmeldungen können damit auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um so einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Derzeit sind an MoWaS die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP, einige regionale Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen angeschlossen.

In Zukunft sollen auch Sirenen an MoWaS angeschlossen werden und die Warnung über Cell Broadcast integriert werden. Alle angeschlossenen Warnmittel können zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden. Dieses System hat sich bewährt: Waren es 2017 noch 36 Warnmeldungen, so hat sich die Zahl der Warnmeldungen im Jahr 2020 auf 189 gesteigert. Im Jahr 2021 gab es bis einschließlich 30. September 2021 bereits 161 Warnmeldungen. Die Sicherstellung der Warnung und Information der Bevölkerung in einer lokalen Schadenlage ist Aufgabe der Kommunen.

Welche Warnmittel die Kommunen für den Ereignisfall vorhalten, entscheiden die Kommunen auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotentials mit ihrer gemeindlichen Alarm- und Einsatzplanung.

Weitere Informationen zum Thema Bevölkerungswarnung erhalten Sie hier

Redakteur:
Andreas Gundl
Leiter Stabsstelle Besondere Gefahrenabwehr

(Erstellt am 06. November 2021)

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