Information zu Wespen

Wespen und Hornissen – Kein Einsatz der Feuerwehr

Ein Wespennest wird nicht mehr von der Feuerwehr beseitigt. Vielmehr ist dies Sache von Schädlingsbekämpfern.

Zwischen Mai und September melden sich bei den Feuerwehren viele besorgter Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind Wespennester, die oft in Rollladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind.

Wespen stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch beziehungsweise praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.

Wenn man unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen will, erhält man auch geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau oder Landwirtschaft. Allerdings sollte äußerst vorsichtig vorgegangen werden.

Bitte wenden Sie sich daher besser an einen gewerblichen Schädlingsbekämpfer (z.B. in den Gelben Seiten)

Sicherheits-Tipps

  • Halten Sie einen Abstand von etwa 2 bis 3 Metern ein. Vermeiden Sie in diesem Bereich Erschütterungen und das Versperren der Einflugschneise.
  • Halten Sie Kinder von den Nestern fern.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern und auch keine Wasserschläuche auf Nester richten.
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen.
  • Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen, beispielswiese Ausschwemmen, Ausbrennen oder Chemikalien einsetzen.