Feuer aus und dann?
Ein Brand in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.
Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Nach einem Brand raten wir Ihnen:
- War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder Rauch betroffen, sollten Sie zunächst jeden Aufenthalt in der Wohnung vermeiden. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen.
- Wenn Sie oder Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
- Benachrichtigen Sie, sofern vorhanden, sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
- Suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel.
- Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Sie vermeiden damit die Ausbreitung von Ruß. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich mit Wasser und Reinigungsmitteln säubern.
- Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt untersagt!
- Fachfirmen bieten eine professionelle Reinigung von Brand- und Rußspuren an. Erkundigen Sie sich nach diesen Firmen z.B. in Branchenverzeichnissen und lassen Sie sich von diesen Firmen beraten.
Als Orientierungshilfe zum Download das Merkblatt "Es hat gebrannt. Was nun?" (1,3 MB)