Einsatz 2 vom 02.01.2020

Gestürzte Frau wird dank Rauchmelder gerettet

Eine 77-Jährige aus Esslingen-Hohenkreuz ist am Donnerstagabend in ihrer Wohnung gestürzt. Weil daraufhin ihr Essen anbrannte und der Rauchmelder auslöste,  konnte die Frau durch die Feuerwehr gerettet werden.

Dank einer aufmerksamen Nachbarin ist es am Donnerstag in der Wohnung einer älteren Frau in der Kolpingstraße in Hohenkreuz zu keinem Brand gekommen. Die 77-Jährige hatte sich laut der Polizei am Abend etwas zu Essen gekocht. Dabei ist die Frau ihren Angaben nach im Bett eingeschlafen. Als das Essen im Topf anbrannte, wurdn durch die starke Rauchentwicklung der Brandmelder ausgelöst. Ihre Nachbarin hörte kurz nach 20 Uhr den Alarm und bemerkte beim Nachschauen den starken Rauch. Da der sofort verständigten Feuerwehr weder auf Klingeln noch Klopfen geöffnet wurde, musste sie die Wohnungstür gewaltsam öffnen. Die 77-Jährige lag auf dem Boden. Sie hatte den Alarm ebenfalls vernommen, war aber auf dem Weg in die Küche gestürzt und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr aufrichten. Die Seniorin blieb ersten Erkenntnissen nach unverletzt. Sie wurde vorsorglich vom Rettungsdienst zur Untersuchung in eine Klinik gebracht. Außer einer verrauchten Wohnung war kein Schaden entstanden.

Bei diesem Einsatz waren die Hauptamlichen Abteilung, die Freiwilligen Abteilungen Wäldenbronn und Sulzgries mit 5 Fahrzeugen und 23 Einsatzkräften sowie die Polizei und der Rettungsdienst an der Einsatzstelle.

Aus diesem Grund weisen wir nochmals darauf hin

Schauen Sie bei einem Alarm in der Nachbarwohnung rasch nach dem Grund des Warnsignals. Piept der Rauchwarnmelder schon über einen längeren Zeitraum? Prüfen Sie zunächst, ob tatsächlich niemand in der Nachbarwohnung ist und halten Sie Ausschau nach typischen Anzeichen eines Wohnungsbrandes, wie Brandgeruch oder Rauch – bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr! Bei Verdacht auf einen Brand, rufen Sie sofort die Feuerwehr und bringen Sie sich und andere Bewohner in Sicherheit.

Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, werden sie nicht zur Kasse gebeten. Die Feuerwehr spricht dann von einer Meldung im guten Glauben. Ansonsten würden aufmerksame Menschen, die sich um das Leben und das Eigentum der Nachbarn sorgen, von Notrufen abgehalten. Lieber einmal zu viel, als im entscheidenden Brandfall nicht anrufen.

Redakteur:
Andreas Gundl
Leiter Stabsstelle Besondere Gefahrenabwehr