Nachricht vom 26.05.2019

Neufassung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr verabschiedet

Am 20.05.2019 verabschiedete der Esslinger Gemeinderat die Neufassung der Entschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr.

Als Basis dienten die Mustersatzung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Der Landesfeuerwehrverband hat zudem gemeinsam mit dem Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg Richtwerte für die Höhe der Entschädigungssätze veröffentlicht, die in der Neufassung berücksichtigt wurden.

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Esslingen am Neckar wurde im Jahr 2011 zum letzten Mal überarbeitet. Die Rahmenbedingungen haben sich seit der letzten Änderung der Entschädigungssatzung geändert: die Lebenshaltungskosten haben sich verteuert, es wird schwieriger, Nachwuchs für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu finden und es sind weitere Anreize für vorhandene freiwillige Feuerwehrangehörige zu schaffen, um diese weiterhin im freiwilligen Dienst der Stadt Esslingen zu halten. Insbesondere im Bereich der Führungskräfte ist es schwierig geworden, überhaupt Nachwuchs zu finden.

Diesen Umständen wird mit der Neufassung Rechnung getragen. Oberbürgermeister Dr. Zieger betont die Notwendigkeit der Neufassung: „Wertschätzung gegenüber dem freiwilligen Dienst in der Feuerwehr ist für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung ein großes Anliegen, da der Brandschutz in unserer Stadt weitgehend auf dem bürgerschaftlichen Engagement in der Feuerwehr beruht. Dazu gehört auch eine zeitgemäße Entschädigung, die sich am obersten Rand dessen bewegt, was im Land derzeit für freiwillige Feuerwehren umgesetzt wird.“ so Dr. Zieger.

Der Stundensatz für Einsätze wird von 13,50 Euro auf 15,00 Euro angehoben. Die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger werden deutlich erhöht, so bekommen der stv. Stadtbrandmeister künftig 3.480 Euro statt 900 Euro im Jahr und die Abteilungskommandanten und der Jugendfeuerwehrwart künftig 2.400 Euro statt 400 Euro im Jahr. Neu bei der Aufwandsentschädigung berücksichtigt werden Jugendgruppenleiter und Betreuer der Kindergruppe wie auch Kreisausbilder, die bisher rein ehrenamtlich tätig waren.

Die Mustersatzung lässt auch Freiraum für Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. Dazu gehört beispielsweise die Bezahlung von Kameradschaftsgeld. Dies ist in Esslingen traditionell verankert und wurde nun von 90 auf 120 Euro pro Jahr und aktivem Feuerwehrmitglied erhöht. Der Ehrensold für Kameraden der Altersabteilung wurde auf 35 Euro Kameradschaftsgeld pro Jahr erhöht. Weiterhin wurde für die Teilnahme an Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein Betrag in Höhe von 15 Euro festgesetzt. Außerdem sind nun Wertgutscheine zu Ehrungen für jahrzehntelang geleisteten Feuerwehrdienst in der Entschädigungssatzung aufgeführt.

Redakteur:
Roland Karpentier
Pressereferent