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Kontakt zum Beauftragten für Medizinproduktsicherheit

Die MPBetreibV fordert ab 01.01.2017 für Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten die Gestellung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit. Dieser Funktion obliegt der ganzheitliche Prozess von Meldungen über Risiken von Medizinprodukten verbunden mit der Koordinierung und Umsetzung von korrektiven Maßnahmen bis hin zu Rückrufmaßnahmen mit entsprechender Dokumentation.

Über das Kontaktformular erreichen Sie unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.

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